Die Autohauskanzlei
Schadensersatz

Verschulden, Fristsetzung und Haftungsausschluss - wann Händler für Mängel schadensersatzpflichtig sind.

Schadensersatz

Gute Nachricht für Händler

Schadensersatz setzt Verschulden voraus! Anders als bei Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt müssen Sie nur haften, wenn Sie den Mangel kannten oder kennen mussten. Einfache Gewährleistungsmängel führen nicht automatisch zu Schadensersatz.

Voraussetzungen für Schadensersatz

Der Käufer kann Schadensersatz statt der Leistung (§ 280, 281 BGB) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) verlangen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen
  1. Sachmangel bei Gefahrübergang
  2. Pflichtverletzung des Händlers
  3. Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  4. Fristsetzung zur Nacherfüllung (mit Ablehnungsandrohung)
  5. Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
Kein Schadensersatz bei
  • Unverschuldeten Mängeln (z.B. versteckte Mängel)
  • Fehlender Fristsetzung (außer Ausnahmen)
  • Bagatellmängeln ohne Schaden
  • Verschleißerscheinungen

Arten von Schadensersatz

Mangelfolgeschäden

Schäden, die durch den Mangel entstanden sind

  • • Reparaturkosten
  • • Abschleppkosten
  • • Mietwagenkosten
  • • Gutachterkosten
Vertrauensschaden

Schäden durch Vertrauen auf Mangelfreiheit

  • • Finanzierungskosten
  • • Zulassungskosten
  • • Versicherung
  • • Anwaltskosten
Nutzungsausfall

Schäden durch fehlende Nutzungsmöglichkeit

  • • Mietwagen
  • • Taxi-Kosten
  • • ÖPNV-Tickets
  • • Verdienstausfall

Verschulden des Händlers

Das Verschulden ist die wichtigste Verteidigungslinie für Händler. Sie haften nur, wenn Sie:

Verschuldensformen:

1. Vorsatz (arglistige Täuschung)

Sie kannten den Mangel und haben ihn absichtlich verschwiegen oder falsche Angaben gemacht. Hier haftet der Händler immer – auch bei AGB-Haftungsausschluss!

2. Grobe Fahrlässigkeit

Sie haben den Mangel leicht erkennen können (z.B. offensichtliche Unfallspuren, fehlende Inspektionen). Haftungsausschluss in AGB oft unwirksam.

3. Einfache Fahrlässigkeit

Sie haben den Mangel übersehen, obwohl Sie ihn bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können. Haftungsausschluss in AGB möglich (außer Verbrauchergeschäft).

Haftungsausschluss in AGB

Wirksamer Haftungsausschluss
  • Unternehmer-Geschäft (B2B)
  • Einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen
  • Klare Formulierung in AGB
  • Keine arglistige Täuschung
Unwirksamer Haftungsausschluss
  • Verbraucher-Geschäft (B2C) – Schadensersatz nicht ausschließbar
  • Arglistige Täuschung – immer Haftung
  • Grobe Fahrlässigkeit – oft unwirksam
  • Körperschäden – nie ausschließbar

Praxis-Tipps für Händler

Schadensminimierung
  • Sofortige Nacherfüllung anbieten
  • Mietwagenkosten übernehmen
  • Kulanzlösung anbieten
  • Schriftliche Vereinbarung treffen
Verteidigung gegen Schadensersatz
  • Verschulden bestreiten
  • Mangel war nicht erkennbar
  • Schadenshöhe anzweifeln
  • Mitverschulden des Käufers

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