Anwalt für Garantieversicherungen & Reparaturkostenversicherungen
Wir beraten und vertreten Garantieversicherungsgesellschaften – bei Deckungsstreitigkeiten, AVB-Gestaltung und Regressansprüchen.
Langjährige Spezialisierung auf die Schnittstelle von Kfz-Recht und Versicherungsrecht. Bundesweite Prozessführung.
Langjährige Spezialisierung
Wir beraten und vertreten Garantieversicherungsgesellschaften seit Jahren. Unsere Expertise in der Schnittstelle von Kfz-Recht und Versicherungsrecht ist bundesweit gefragt.
Kenntnis der Branche
Durch unsere tägliche Arbeit im Kfz-Sektor kennen wir die technischen Besonderheiten von Fahrzeugschäden, die Gepflogenheiten des Gebrauchtwagenhandels und die typischen Streitpunkte bei Garantiefällen.
Aktuelle Rechtsprechung
Wir verfolgen die Entwicklung der Rechtsprechung zu Garantiebedingungen, AGB-Kontrolle und Versicherungsvertragsrecht kontinuierlich und setzen neue Urteile unmittelbar in der Beratung um.
Bundesweite Prozessführung
Wir vertreten Garantieversicherer vor allen deutschen Gerichten. Unsere Erfahrung in der Prozessführung ermöglicht eine effiziente und kostenoptimierte Rechtsdurchsetzung.
Garantieversicherungen und Reparaturkostenversicherungen sind ein wachsendes Segment im Gebrauchtwagenmarkt. Mit dem Wachstum steigt auch die Zahl der Deckungsstreitigkeiten: Versicherungsnehmer und Händler fechten Ablehnungsentscheidungen an, Sachverständige streiten über Schadensursachen, und Gerichte überprüfen die Wirksamkeit von Ausschlussklauseln.
Die Autohauskanzlei steht auf der Seite der Garantieversicherer. Wir kennen die Branche, kennen die Fahrzeugtechnik und kennen die Rechtsprechung. Unsere Mandanten profitieren von einer Beratung, die nicht erst beim Rechtsstreit beginnt, sondern bereits bei der Gestaltung rechtssicherer Bedingungswerke ansetzt.
Unsere Leistungen für Garantieversicherer
Von der präventiven AVB-Gestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Regressansprüchen – wir begleiten Garantieversicherungsgesellschaften in allen rechtlichen Belangen.
Abwehr unberechtigter Deckungsansprüche
Wir prüfen jeden Garantiefall auf Herz und Nieren: Liegt wirklich ein versicherter Schaden vor? Greift ein Ausschluss? Wurde die Obliegenheit verletzt?
Prüfung und Gestaltung von AVB
Wir gestalten Garantiebedingungen, die einer AGB-rechtlichen Prüfung standhalten, und identifizieren unwirksame Klauseln in bestehenden Bedingungswerken.
Regressansprüche gegen Werkstätten und Händler
Hat eine Werkstatt einen Schaden verursacht oder verschlimmert? Wir machen Regressansprüche Ihres Hauses konsequent geltend.
Prozessführung bundesweit
Wir vertreten Garantieversicherer vor allen deutschen Gerichten – von der Klageschrift bis zum Urteil, auch in der Berufungsinstanz.
Beratung bei Regulierungsstreitigkeiten
Wenn Versicherungsnehmer oder Händler die Regulierungsentscheidung anfechten, stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite.
Ausschlussklauseln und deren Wirksamkeit
Wir prüfen, ob Ihre Ausschlussklauseln der BGH-Rechtsprechung zu § 307 BGB standhalten, und beraten bei der Nachbesserung.
Beratung zur BaFin-Regulierung
Garantieversicherungen unterliegen der Versicherungsaufsicht. Wir beraten zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Abgrenzung zur Händlergarantie.
Schulung Ihrer Schadenssachbearbeiter
Wir schulen Ihre Mitarbeiter in der rechtssicheren Bearbeitung von Garantiefällen und der korrekten Dokumentation von Ablehnungsentscheidungen.
Typische Mandate
Diese Fallkonstellationen begegnen uns in der täglichen Praxis. Unsere Erfahrung ermöglicht eine effiziente und rechtssichere Bearbeitung.
Unberechtigte Deckungsansprüche
Der Versicherungsnehmer meldet einen Schaden, der nach den AVB nicht gedeckt ist – etwa weil ein Ausschluss greift oder der Schaden vor Versicherungsbeginn entstanden ist. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und vertreten Ihr Haus bei der Ablehnung.
Streit über die Schadensursache
Ob ein Motorschaden auf Verschleiß, Bedienungsfehler oder einen versicherten Defekt zurückzuführen ist, entscheidet über die Deckungspflicht. Wir koordinieren Sachverständige und führen den Rechtsstreit.
Unwirksame Ausschlussklauseln
Gerichte stufen immer wieder Ausschlussklauseln als unwirksam ein. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und beraten, welche Klauseln Ihres Bedingungswerks angepasst werden müssen.
Regress gegen Werkstätten
Hat eine Werkstatt einen Schaden durch fehlerhafte Reparatur verursacht oder einen bestehenden Schaden verschlimmert, macht Ihr Haus nach Regulierung Regressansprüche geltend. Wir führen diese Verfahren bundesweit.
Obliegenheitsverletzungen
Hat der Versicherungsnehmer Wartungsintervalle nicht eingehalten oder den Schaden zu spät gemeldet? Wir prüfen, ob eine Leistungskürzung oder -freiheit rechtlich durchsetzbar ist.
Abgrenzung Garantieversicherung / Händlergarantie
Die rechtliche Einordnung als Versicherungsprodukt oder vertragliche Händlerzusage hat weitreichende Konsequenzen. Wir klären diese Abgrenzung und beraten zu den jeweiligen Rechtsfolgen.
Rechtlicher Rahmen
Garantieversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)und der Aufsicht durch die BaFin. Die Bedingungswerke (AVB) müssen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB standhalten. Gerichte stufen immer wieder Ausschlussklauseln als unwirksam ein – insbesondere wenn sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen oder intransparent formuliert sind.
Zentral ist die Abgrenzung zwischen Garantieversicherung (reguliertes Versicherungsprodukt) und Händlergarantie (vertragliche Zusage des Händlers). Diese Unterscheidung bestimmt, welches Recht anwendbar ist, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist und welche Pflichten bei der Vermittlung bestehen.
Reparaturkostenversicherungen, die im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenverkauf angeboten werden, unterliegen zudem den Pflichten des Versicherungsvermittlungsrechts (§§ 34d ff. GewO, VVG). Wir beraten Versicherungsgesellschaften zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und zur rechtssicheren Ausgestaltung der Vertriebsstrukturen.
Auch für Händlerkunden der Garantieversicherer
Viele Garantieversicherungsgesellschaften empfehlen ihren Händlerpartnern, bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Fahrzeugkäufern auf spezialisierte Anwälte zurückzugreifen. Wir beraten und vertreten diese Händler bei:
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Garantieversicherungsgesellschaften kennen wir beide Seiten des Garantiefalls – ein entscheidender Vorteil bei der Beurteilung, ob ein Anspruch berechtigt ist oder abgewehrt werden kann.
Sie sind Garantieversicherer und suchen spezialisierte Rechtsberatung?
Wir kennen Ihre Branche und Ihre Herausforderungen. Sprechen Sie uns an – für eine fundierte Einschätzung Ihres Falls.
