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Oldtimerkauf Rechtsberatung
Beratungsfeld

Oldtimerkauf & Gewährleistung

Spezialisierte Beratung zu Mängelrechten beim Kauf klassischer Fahrzeuge und Youngtimer

Als Oldtimerhändler stehen Sie vor besonderen rechtlichen Herausforderungen: Käufer haben häufig hohe Erwartungen an Originalität, Matching Numbers und Restaurierungszustände. Gewährleistungsansprüche können bei klassischen Fahrzeugen besonders teuer werden.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung, professionellen Abwehr unberechtigter Mängelrügen und der Durchsetzung Ihrer Regressansprüche beim Vorlieferanten. Schützen Sie Ihre Marge durch klare rechtliche Strukturen.

Unsere Expertise: Schnelle Triage, klare Handlungsempfehlungen und kompromisslose Vertretung Ihrer Interessen als Oldtimerhändler.

Typische Probleme beim Oldtimerkauf

Falsche Angaben zu Baujahr und Erstzulassung

Nicht originale Bauteile oder falscher Motor

Versteckte Unfallschäden oder Rostschäden

Fehlende H-Kennzeichen-Zulassungsfähigkeit

Nicht zugesicherte Originalität

Manipulierter Tachostand

Fehlende Matching Numbers

Gewährleistungsausschluss beim Oldtimerkauf

Privatkauf

Beim Kauf von privat kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden („gekauft wie gesehen").

Aber: Der Ausschluss greift nicht bei vereinbarter Beschaffenheit oder arglistig verschwiegenen Mängeln!

Händlerkauf

Beim Kauf vom Händler kann die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Gewährleistungsfrist: 1 Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen (kann nicht weiter verkürzt werden).

BGH-Urteil: Gewährleistungsausschluss bei vereinbarter Funktionst üchtigkeit

Der BGH hat klargestellt, dass ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit gilt. Wurde die Funktionstüchtigkeit zugesichert, haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss.

Vereinbarte Beschaffenheit beim Oldtimer

Beim Oldtimerkauf sind oft besondere Eigenschaften vereinbart, für deren Richtigkeit der Verkäufer auch bei Gewährleistungsausschluss haftet:

Originalität

Matching Numbers, Originalmotor, originale Lackierung

Unfallfreiheit

Keine Unfallschäden, keine Blecharbeiten

Restaurierungszustand

Vollrestauriert, Zustand 1-2, H-Kennzeichen-fähig

Laufleistung

Originaler Tachostand, niedrige Laufleistung

Aktuelle Rechtsprechung

Falscher Motor im Oldtimer

Das LG Mannheim entschied, dass ein falscher Motor im Oldtimer ein Sachmangel ist, auch wenn das Fahrzeug ansonsten funktionstüchtig ist. Der Käufer kann Nacherfüllung oder Rücktritt verlangen.

Verschwiegene Erstzulassung im Ausland

Wurde ein Oldtimer als „Erstbesitz Deutschland" verkauft, tatsächlich aber zuerst in Italien zugelassen, kann dies einen Sachmangel darstellen, insbesondere wenn dadurch die Originalität beeinträchtigt ist.

Gewährleistungsstreit bei Oldtimern?

Wir verteidigen Oldtimerhändler bundesweit gegen unberechtigte Mängelrügen und setzen Ihre Regressansprüche durch. Schnelle Triage in 15 Minuten.

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