
Werkstatt & Kfz-Service
Spezialisierte Beratung zu Werkstattverträgen, Gewährleistung nach Reparatur und Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten
Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten gehören zu den häufigsten Konflikten im Automobilbereich. Ob mangelhafte Reparatur, überhöhte Rechnung oder Beschädigung des Fahrzeugs – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Fahrzeughalter als auch Werkstätten und Autohäuser zu allen rechtlichen Fragen rund um Werkstattverträge und Reparaturaufträge.
Häufige Probleme mit Werkstätten
Mangelhafte Reparaturausführung
Überhöhte Rechnungen und Kostenvoranschlagsüberschreitung
Nicht autorisierte Reparaturen
Beschädigung des Fahrzeugs in der Werkstatt
Verwendung minderwertiger Ersatzteile
Verzögerung bei der Reparatur
Streit über Gewährleistung nach Reparatur
Ihre Rechte bei Werkstattmängeln
Nachbesserung
Kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Reparatur
Minderung
Reduzierung der Rechnung bei mangelhafter Leistung
Schadensersatz
Ersatz weiterer Schäden durch mangelhafte Reparatur
Kostenvoranschlag und Rechnungshöhe
Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich. Die Werkstatt darf den Kostenvoranschlag jedoch nicht wesentlich überschreiten, ohne den Auftraggeber vorher zu informieren.
Unwesentliche Überschreitung
Bis zu 15-20% Überschreitung des Kostenvoranschlags ist in der Regel zulässig.
Wesentliche Überschreitung
Bei höherer Überschreitung muss die Werkstatt vorher informieren und Zustimmung einholen.
Wichtig zu beachten
Wurde der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten, ohne dass Sie vorher informiert wurden, können Sie die Zahlung des überschreitenden Betrags verweigern und gegebenenfalls den Werkstattvertrag kündigen.
Gewährleistung nach Reparatur
Auf Werkstattleistungen besteht eine gesetzliche Gewährleistung. Die Werkstatt haftet für Mängel an der durchgeführten Reparatur.
Gewährleistungsfrist
2 Jahre bei Reparaturen an Neufahrzeugen
1 Jahr bei Reparaturen an Gebrauchtfahrzeugen (kann vertraglich vereinbart werden)
Beweislastumkehr
Tritt ein Mangel binnen 12 Monaten nach der Reparatur auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war. Die Werkstatt muss das Gegenteil beweisen.
Beratung für Werkstätten und Autohäuser
Wir beraten auch Werkstätten und Autohäuser zu allen rechtlichen Fragen rund um Werkstattverträge, Gewährleistung und Haftung:
AGB-Gestaltung
Rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstätten
Forderungsmanagement
Durchsetzung offener Werkstattrechnungen
Gewährleistungsabwehr
Verteidigung gegen unberechtigte Gewährleistungsansprüche
Schulungen
Rechtliche Schulungen für Werkstattpersonal
Probleme mit Ihrer Werkstatt?
Wir unterstützen Sie bundesweit bei Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten und beraten Werkstätten zu rechtlichen Fragen.
