Die Autohauskanzlei
Für Autohäuser

Rücktritt vermeiden – Verträge retten

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag bedeutet für Sie: Kaufpreis zurück, Fahrzeug zurück, Gewinn weg. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Rücktrittsbegehren erfolgreich abwehren und Verträge erhalten.

Risiken bei Rücktritt

• Kaufpreis-Rückzahlung inkl. Finanzierung

• Nutzungswertersatz oft nicht durchsetzbar

• Wertverlust des zurückgenommenen Fahrzeugs

• Standkosten und Wiederaufbereitungskosten

Unsere Strategie

• Prüfung der Rücktrittsvoraussetzungen

• Nacherfüllungs-Strategie entwickeln

• Verhandlung von Minderung statt Rücktritt

• Prozessbegleitung bei Gerichtsverfahren

Wann ist ein Rücktritt berechtigt?

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist für den Käufer nur unter engen Voraussetzungen möglich. Als Händler haben Sie mehrere Verteidigungslinien, die wir für Sie nutzen.

1. Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt

Nach § 323 BGB in Verbindung mit § 437 Nr. 2 BGB muss der Käufer folgende Hürden nehmen:

  1. Sachmangel bei Gefahrübergang: Der Mangel muss bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein
  2. Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Käufer muss Ihnen eine angemessene Frist setzen
  3. Fehlschlagen der Nacherfüllung: Die Nacherfüllung muss erfolglos geblieben sein
  4. Erheblichkeit des Mangels: Der Mangel darf nicht nur unerheblich sein

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist der Rücktritt unwirksam. Hier setzen unsere Verteidigungsstrategien an.

2. Strategie: Nacherfüllung anbieten

Ihr wichtigstes Werkzeug ist das Recht zur Nacherfüllung nach § 439 BGB. Solange Sie die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer nicht einfach zurücktreten.

Praxistipp: Bieten Sie die Nacherfüllung aktiv und unmissverständlich an. Dokumentieren Sie dies schriftlich. Selbst wenn der Käufer bereits den Rücktritt erklärt hat, können Sie durch ein qualifiziertes Nacherfüllungsangebot die Rückabwicklung oft noch verhindern.

3. Strategie: Minderung statt Rücktritt

Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit, eine Kaufpreisminderung nach § 441 BGB anzubieten. Dies ist für beide Seiten oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung:

  • Der Käufer behält das Fahrzeug und erhält einen Teil des Kaufpreises zurück
  • Sie vermeiden die kostspielige Rückabwicklung
  • Der Vertrag bleibt bestehen

Wir verhandeln für Sie eine angemessene Minderung, die Ihre Marge schützt und den Käufer zufriedenstellt.

4. Strategie: Unerheblichkeit des Mangels

Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Was unerheblich ist, ist oft Auslegungssache – und hier können wir für Sie argumentieren.

Beispiele für unerhebliche Mängel:

  • Kleine Kratzer oder Steinschläge
  • Geringfügige Abweichungen von der Ausstattungsbeschreibung
  • Mängel, die mit geringem Aufwand behebbar sind

5. Strategie: Nutzungswertersatz maximieren

Sollte der Rücktritt tatsächlich wirksam sein, haben Sie Anspruch auf Nutzungswertersatz nach § 346 Abs. 1 BGB. Der Käufer muss Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen.

Die Berechnung erfolgt in der Regel nach gefahrenen Kilometern. Je nach Fahrzeugwert und Gesamtlaufleistung können das 0,10 bis 0,30 € pro Kilometer sein. Bei einem Fahrzeug, das 10.000 km gefahren wurde, können so 1.000 bis 3.000 € zusammenkommen.

Wir setzen für Sie den maximal möglichen Nutzungswertersatz durch und minimieren so Ihren Verlust.

Häufige Fehler, die Händler machen

Fehler 1: Rücktritt akzeptieren ohne Prüfung

Viele Händler akzeptieren eine Rücktrittserklärung des Käufers, ohne die Voraussetzungen zu prüfen. Dabei sind viele Rücktrittsbegehren unwirksam.

Richtig: Lassen Sie jede Rücktrittserklärung von uns prüfen, bevor Sie reagieren.
Fehler 2: Keine Nacherfüllung anbieten

Ohne erfolglosen Nacherfüllungsversuch ist ein Rücktritt in der Regel unwirksam. Trotzdem bieten viele Händler keine Nacherfüllung an.

Richtig: Bieten Sie aktiv die Nacherfüllung an – selbst wenn der Käufer bereits zurückgetreten ist.
Fehler 3: Keine Dokumentation

Viele Händler dokumentieren die Kommunikation mit dem Käufer nicht ausreichend. Im Streitfall fehlen dann die Beweise.

Richtig: Dokumentieren Sie jede Kommunikation schriftlich (E-Mail, Brief). Wir helfen Ihnen dabei.

Rücktrittserklärung erhalten? Nicht akzeptieren!

Prüfen Sie nicht selbst, ob der Rücktritt berechtigt ist. Kontaktieren Sie uns sofort – wir finden oft Wege, den Vertrag zu retten und Ihren Gewinn zu sichern.