Die Autohauskanzlei
Händlerregress § 445a/b BGB

Regressansprüche gegen Vorlieferanten erfolgreich durchsetzen

Händlerregress § 445a/b BGB

Rückgriff beim Vorlieferanten

Als Händler haben Sie nach § 445a und § 445b BGB erweiterte Rückgriffsrechte gegenüber Ihrem Vorlieferanten. Wenn Sie einem Endkunden Gewährleistung leisten müssen, können Sie diese Kosten oft beim Vorlieferanten geltend machen.

Voraussetzungen für den Händlerregress
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Sie haben das Fahrzeug von einem Unternehmer (Vorlieferant) gekauft

Sie haben das Fahrzeug an einen Verbraucher (Endkunden) weiterverkauft

Der Endkunde macht einen Gewährleistungsanspruch gegen Sie geltend

Der Mangel lag bereits beim Kauf vom Vorlieferanten vor

Umfang des Rückgriffs
Was Sie vom Vorlieferanten verlangen können

Rückzahlung des Kaufpreises

bei Rücktritt vom Vertrag

Erstattung der Reparaturkosten

bei Nacherfüllung

Erstattung der Minderung

bei Kaufpreisreduzierung

Ersatz weiterer Aufwendungen

z.B. Gutachter- und Anwaltskosten

Hinweis zum Fahrzeugexport: Bei Regressfällen mit exportierten Fahrzeugen kann auch die Rückerstattung der Umsatzsteuerkaution relevant sein. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und das ATLAS-Verfahren.

Beweislast beim Händlerregress
Ihre rechtliche Vorteilsposition

12-Monats-Vermutung nach § 445a Abs. 2 BGB

Ein besonderer Vorteil: Nach § 445a Abs. 2 BGB wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung an den Endkunden auftritt, bereits bei Lieferung an Sie vorlag.

Der Vorlieferant muss dann beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Diese Beweislastumkehr erleichtert Ihnen die Durchsetzung erheblich.

Verjährung
Wichtige Fristen beachten

Grundregel: 2 Jahre ab Ablieferung

Ihre Regressansprüche verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache an Sie (§ 445b Abs. 1 BGB).

Sonderregel für Neufahrzeuge

Für sonstige Regressansprüche des Verkäufers wegen eines Mangels einer neu hergestellten Sache tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach Erfüllung der Ansprüche des Käufers ein (§ 445b Abs. 2).

Wichtig zu beachten

Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung an Sie, nicht mit der Weiterlieferung an den Endkunden. Daher sollten Sie Regressansprüche zügig prüfen und geltend machen.

Die früher bestehende Höchstgrenze „spätestens fünf Jahre nach Ablieferung" ist seit 1. Januar 2022 gestrichen.

Regressansprüche professionell durchsetzen

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegenüber Vorlieferanten und sorgen für eine schnelle und erfolgreiche Durchsetzung.

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