
Rückerstattung der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Handel
Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport
ZusammenfassungTL;DR
Die Umsatzsteuerkaution (19% des Kaufpreises) wird beim Fahrzeugexport als Sicherheit einbehalten und nach Nachweis des Exports zurückerstattet. Für EU-Exporte ist die Gelangensbestätigung erforderlich, für Drittland-Exporte der Ausgangsvermerk im ATLAS-Verfahren. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 2-4 Wochen nach Vorlage vollständiger Dokumente.
- •Kaution = 19% des Kaufpreises als Sicherheit
- •EU-Export: Gelangensbestätigung erforderlich
- •Drittland-Export: ATLAS-Ausgangsvermerk erforderlich
- •Rückerstattung: 2-4 Wochen nach vollständigen Nachweisen
Beim Export von Fahrzeugen ins Ausland stellt sich für Autohändler regelmäßig die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung. Während Ausfuhrlieferungen grundsätzlich steuerfrei sind, sichern sich viele Händler durch Einbehalt einer Umsatzsteuerkaution ab. Diese Kaution in Höhe von 19% des Kaufpreises wird erst nach Vorlage der erforderlichen Ausfuhrnachweise zurückerstattet.
In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Problemen: Unvollständige Dokumente, unklare Nachweispflichten oder die Verweigerung der Rückzahlung durch den Händler führen zu Streitigkeiten. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt Schritt für Schritt den Rückerstattungsprozess und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Händler und Käufer.
Wann wird die Umsatzsteuerkaution einbehalten?
Die Einbehaltung der Umsatzsteuerkaution ist eine Vorsichtsmaßnahme des Händlers, um sich gegen das Risiko einer nachträglichen Steuerpflicht abzusichern.
Kann der Händler den Export nicht nachweisen, muss er die Umsatzsteuer nachträglich an das Finanzamt abführen. Die Kaution dient als Sicherheit für diesen Fall.
Export in EU-Länder
Innergemeinschaftliche Lieferung
Export in Drittländer
Ausfuhrlieferung außerhalb EU
Käufer aus dem Ausland
Unternehmer oder Privatpersonen
Rechtliche Grundlagen der Steuerbefreiung
Die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geregelt.
Lieferungen an Abnehmer im Ausland sind steuerfrei, wenn der Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt wird.
Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Der Unternehmer muss durch Belege eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen.
EU-Export (§ 6a UStG)
- Lieferung an Unternehmer in anderem EU-Staat
- Gegenstand gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat
- Abnehmer hat gültige USt-IdNr.
- Gelangensbestätigung liegt vor
Drittland-Export (§§ 4 Nr. 1a, 6 UStG)
- Lieferung an Abnehmer außerhalb der EU
- Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet
- Ausgangsvermerk der Zollstelle
- Elektronische Ausfuhranmeldung (ATLAS)
Erforderliche Nachweise für die Rückerstattung
Die Art der erforderlichen Nachweise hängt davon ab, ob das Fahrzeug in ein EU-Land oder ein Drittland exportiert wird.
Gelangensbestätigung
Hauptnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen seit 2020. Muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Bezeichnung und Menge des Fahrzeugs
- Ort und Tag des Erhalts im Bestimmungsland
- Unterschrift und Stempel des Abnehmers
Zusätzliche Dokumente
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kaufvertrag mit Ausweis der USt-IdNr.
- Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer
- Nachweis der Beförderung (z.B. CMR-Frachtbrief)
ATLAS-Ausgangsvermerk
Elektronischer Ausfuhrnachweis über das ATLAS-System (verpflichtend für Exporte über 1.000€):
- Elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS
- MRN-Nummer (Movement Reference Number)
- Ausgangsvermerk als pdf-Dokument
- Bestätigung der Grenzzollstelle
Zusätzliche Dokumente
- Ausfuhranmeldung mit allen Angaben
- Handels- oder Verwaltungspapiere (Rechnung, Lieferschein)
- Frachtbrief oder Versandnachweis
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II
Unvollständige Gelangensbestätigung
- • Fehlende Unterschrift oder Stempel
- • Unvollständige Fahrzeugbezeichnung
- • Kein Datum des Erhalts im Bestimmungsland
Fehler bei ATLAS-Anmeldung
- • Falsche oder unvollständige Warenbeschreibung
- • Fehlende MRN-Nummer
- • Ausgangsvermerk nicht ordnungsgemäß
Dokumentationsmängel
- • Kopien statt Originale eingereicht
- • Widersprüchliche Angaben in Dokumenten
- • Fehlende Beförderungsnachweise
Fristversäumnisse
- • Verspätete Vorlage der Nachweise
- • Fehlende Nachreichung bei Mängeln
- • Keine Reaktion auf Rückfragen
Das ATLAS-Verfahren im Detail
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das elektronische Ausfuhrverfahren der deutschen Zollverwaltung.
Elektronische Anmeldung der Ausfuhr über ATLAS mit allen erforderlichen Angaben zum Fahrzeug, Käufer und Bestimmungsland. Sie erhalten eine MRN-Nummer als Referenz.
Das Fahrzeug wird der Ausgangszollstelle gestellt. Die Zollstelle prüft die Anmeldung und gibt die Ware zur Ausfuhr frei.
Nach erfolgreicher Ausfuhr erteilt die Grenzzollstelle den Ausgangsvermerk elektronisch. Sie erhalten ein pdf-Dokument als Nachweis.
Angaben zum Lieferer
- • Name und vollständige Anschrift des Unternehmens
- • EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
- • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Angaben zur Ware
- • Handelsübliche Bezeichnung des Fahrzeugs (Marke, Modell)
- • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- • Warenwert und Zolltarifnummer
- • Menge (in der Regel: 1 Stück)
Angaben zur Ausfuhr
- • Bestimmungsland und Bestimmungsort
- • Ausgangszollstelle
- • Grenzzollstelle für Ausgangsvermerk
- • Voraussichtliches Ausfuhrdatum
Zusätzliche Angaben
- • Art der Beförderung (Straße, See, Luft, Bahn)
- • Beförderungsmittel und Kennzeichen
- • Verpackungsart (bei Fahrzeugen: "unverpackt")
Schritt-für-Schritt: Rückerstattung der Kaution
So fordern Sie die Umsatzsteuerkaution erfolgreich zurück.
Für EU-Export:
- ✓ Gelangensbestätigung (Original mit Unterschrift/Stempel)
- ✓ Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II
- ✓ Kaufvertrag mit USt-IdNr.
- ✓ Beförderungsnachweis (CMR-Frachtbrief o.ä.)
Für Drittland-Export:
- ✓ ATLAS-Ausgangsvermerk (pdf-Dokument)
- ✓ Ausfuhranmeldung mit MRN-Nummer
- ✓ Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II
- ✓ Rechnung und Frachtpapiere
Senden Sie dem Händler eine schriftliche Aufforderung zur Rückerstattung der Kaution. Fügen Sie Kopien aller Nachweise bei und setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage).
Musterformulierung:
"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, die beim Fahrzeugkauf einbehaltene Umsatzsteuerkaution in Höhe von [Betrag] Euro binnen 14 Tagen auf mein Konto zurückzuerstatten. Die erforderlichen Ausfuhrnachweise füge ich in Kopie bei. [Liste der beigefügten Dokumente]"
Der Händler prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei ordnungsgemäßen Nachweisen ist er zur unverzüglichen Rückerstattung verpflichtet.
Nach erfolgreicher Prüfung überweist der Händler die Kaution auf das angegebene Konto. Prüfen Sie den Zahlungseingang und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
Händler reagiert nicht auf Rückforderung
Setzen Sie eine zweite Frist mit ausdrücklichem Hinweis auf rechtliche Schritte. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein.
Händler bemängelt Nachweise
Lassen Sie sich konkret mitteilen, welche Unterlagen fehlen oder unvollständig sind. Reichen Sie diese nach oder lassen Sie die Kritik rechtlich prüfen.
Händler verweigert Rückzahlung
Bei unbegründeter Verweigerung sollten Sie rechtliche Schritte einleiten. Siehe Abschnitt "Rechtliche Schritte im Streitfall".
Rechtliche Schritte im Streitfall
Wenn der Händler die Rückerstattung unberechtigt verweigert, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Letzte Zahlungsaufforderung mit konkreter Frist und Androhung rechtlicher Schritte.
- Frist: 7-14 Tage
- Per Einschreiben
- Androhung Mahnbescheid
Gerichtliches Mahnverfahren zur Durchsetzung der Forderung.
- Online-Antrag möglich
- Geringe Kosten
- Vollstreckungstitel
Zivilklage vor dem zuständigen Gericht bei Widerspruch gegen Mahnbescheid.
- Anwalt empfohlen
- Beweisführung
- Urteil bindend
Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf Rückerstattung der Kaution ergibt sich aus dem Kaufvertrag bzw. der vertraglichen Vereinbarung über die Kautionshinterlegung. Nach Vorlage der ordnungsgemäßen Nachweise ist der Händler zur Rückzahlung verpflichtet.
- §§ 812 ff. BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
- Vertragliche Rückzahlungspflicht
Verjährung
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 BGB).
Als Händler sollten Sie die Rückerstattung der Kaution nicht unbegründet verweigern. Dies kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Verzugszinsen ab Fälligkeit (§ 288 BGB)
- Schadensersatzansprüche des Käufers
- Kosten des Rechtsstreits
- Reputationsschaden und negative Bewertungen
Checkliste: Umsatzsteuerkaution erfolgreich zurückfordern
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle Schritte beachten.
Kaufvertrag prüfen
Ist die Kautionsvereinbarung schriftlich festgehalten? Welche Nachweise sind vereinbart?
Export durchführen und dokumentieren
Fahrzeug ins Ausland verbringen und alle Transportdokumente aufbewahren.
Erforderliche Nachweise beschaffen
Je nach Zielland: Gelangensbestätigung (EU) oder ATLAS-Ausgangsvermerk (Drittland).
Vollständigkeit prüfen
Sind alle Dokumente vorhanden? Unterschriften, Stempel, Datum korrekt?
Schriftliche Rückforderung
Händler schriftlich zur Rückzahlung auffordern, Kopien der Nachweise beifügen, Frist setzen.
Frist abwarten
Händler 2-4 Wochen Zeit zur Prüfung geben. Bei Rückfragen kooperativ reagieren.
Bei Verweigerung: Mahnung
Letzte Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Androhung rechtlicher Schritte.
Rechtliche Schritte einleiten
Mahnbescheid beantragen oder Anwalt beauftragen. Verjährung beachten (3 Jahre).
Zahlungseingang prüfen
Kaution vollständig erhalten? Alle Unterlagen für Buchhaltung aufbewahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport.
Die Umsatzsteuerkaution ist ein Sicherheitsbetrag in Höhe der Umsatzsteuer (19%), den Autohändler beim Verkauf an ausländische Käufer einbehalten. Sie dient als Absicherung für den Fall, dass der Export nicht nachgewiesen werden kann und die Umsatzsteuer nachträglich an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Die Kaution wird zurückerstattet, sobald der ordnungsgemäße Export des Fahrzeugs nachgewiesen wurde. Bei EU-Exporten ist dies durch die Gelangensbestätigung, bei Drittland-Exporten durch den Ausgangsvermerk der Zollstelle zu belegen. Die Rückerstattung sollte innerhalb von 2-4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgen.
Für EU-Exporte: Gelangensbestätigung mit Unterschrift und Stempel des Käufers, Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag. Für Drittland-Exporte: Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle (ATLAS-Verfahren), Ausfuhranmeldung mit MRN-Nummer, Kaufvertrag und Rechnung.
Zunächst sollten Sie den Händler schriftlich unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern und alle Nachweise beifügen. Bei Verweigerung können Sie rechtliche Schritte einleiten: Mahnbescheid beantragen, Klage erheben oder einen Anwalt beauftragen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Fälligkeit.
Ja, auch bei Verkäufen an Privatpersonen im Ausland kann die Ausfuhrlieferung steuerfrei sein, wenn der Export ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Allerdings gelten strengere Nachweispflichten als bei Unternehmern. Der Händler muss sicherstellen, dass das Fahrzeug tatsächlich ins Ausland verbracht wird.
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das elektronische Ausfuhrverfahren der deutschen Zollverwaltung. Seit 2009 ist die elektronische Anmeldung für Exporte über 1.000€ Warenwert verpflichtend. Nach erfolgreicher Ausfuhr erhalten Sie einen elektronischen Ausgangsvermerk als pdf-Dokument mit MRN-Nummer.
Probleme bei der Rückerstattung?
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Rückerstattung der Umsatzsteuerkaution.
