
Rechte und Pflichten bei Mängeln - Was Händler und Käufer wissen müssen
Gewährleistung beim Autokauf
ZusammenfassungTL;DR
Die Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB gibt Käufern bei Sachmängeln vier Hauptrechte: Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwagen und kann bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei Verbraucherkäufen gilt die Beweislastumkehr: Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag.
- •Vier Hauptrechte: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
- •Gewährleistungsfrist: 2 Jahre (Neuwagen), verkürzbar auf 1 Jahr (Gebrauchtwagen)
- •Beweislastumkehr: 12 Monate bei Verbraucherkäufen
- •Händler haftet für Sachmängel bei Übergabe
Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Sachmängel, die bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Sie ist in den §§ 437 ff. BGB geregelt und kann nicht vollständig ausgeschlossen werden – jedenfalls nicht im Verbrauchsgüterkauf.
Wichtig: Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie! Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, während eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers ist.
Merke: Als Händler haften Sie für alle Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren – unabhängig davon, ob Sie von ihnen wussten oder nicht.
Nach § 437 BGB hat der Käufer bei einem Sachmangel folgende Rechte:
1Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Der Käufer kann wählen zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung(Ersatzfahrzeug). Sie als Händler können die gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
Praxis-Tipp: Die Nacherfüllung ist das primäre Recht des Käufers. Erst wenn sie fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer andere Rechte geltend machen.
2Minderung (§ 441 BGB)
Der Käufer kann den Kaufpreis angemessen herabsetzen. Die Minderung erfolgt nach dem Verhältnis des Werts der mangelhaften Sache zum Wert der mangelfreien Sache.
Beispiel: Kaufpreis 20.000 €, Wert mangelfrei 20.000 €, Wert mangelhaft 18.000 € → Minderung: 2.000 € (10% des Kaufpreises).
3Rücktritt (§ 440 BGB)
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug muss er den Kaufpreis zurückzahlen. Voraussetzung: Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, unzumutbar oder Sie haben sie verweigert.
Wichtig: Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen (§ 323 Abs. 5 BGB).
4Schadensersatz (§ 280 BGB)
Der Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn Sie die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Schadensersatz umfasst alle durch den Mangel entstandenen Schäden (z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Folgeschäden).
Achtung: Schadensersatz setzt Verschulden voraus – außer bei arglistigem Verschweigen oder Garantieübernahme.
Neuwagen: 2 Jahre
Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe. Diese Frist kann im Verbrauchsgüterkauf nicht verkürzt werden.
Gebrauchtwagen: 2 Jahre (verkürzbar auf 1 Jahr)
Bei Gebrauchtwagen beträgt die gesetzliche Frist ebenfalls 2 Jahre. Im Verbrauchsgüterkauf kann sie jedoch auf 1 Jahr verkürzt werden – aber nicht weniger!
Wichtig: Die Verkürzung muss ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden.
Beweislastumkehr: 12 Monate
Bei Verbraucherkäufen gilt die Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Sie als Händler müssen das Gegenteil beweisen.
Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss ist nur bei Privatverkäufen möglich. Im Verbrauchsgüterkauf (Händler an Verbraucher) sind Gewährleistungsausschlüsse stark eingeschränkt:
Nicht möglich
- • Vollständiger Ausschluss bei Neuwagen
- • Verkürzung unter 1 Jahr bei Gebrauchtwagen
- • Ausschluss bei arglistigem Verschweigen
- • Ausschluss bei Garantieübernahme
Möglich
- • Verkürzung auf 1 Jahr bei Gebrauchtwagen
- • Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 BGB)
- • Ausschluss bei Privatverkauf
- • Ausschluss im B2B-Geschäft (mit Einschränkungen)
Fahrzeugzustand bei Übergabe dokumentieren
Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Dies hilft Ihnen, spätere Reklamationen abzuwehren, die nicht auf Mängeln bei Übergabe beruhen.
Beschaffenheitsvereinbarung treffen
Vereinbaren Sie ausdrücklich, welche Eigenschaften das Fahrzeug haben soll. Was nicht vereinbart ist, fällt nicht unter die Gewährleistung.
Gewährleistungsfrist verkürzen (Gebrauchtwagen)
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr zu verkürzen. Vereinbaren Sie dies ausdrücklich im Kaufvertrag.
Mängelrügen ernst nehmen
Reagieren Sie schnell auf Kundenreklamationen. Bieten Sie Nacherfüllung an und dokumentieren Sie alle Schritte. So vermeiden Sie Eskalation und teure Rechtsstreitigkeiten.
Händlerregress prüfen
Wenn Sie zur Nacherfüllung verpflichtet sind, prüfen Sie sofort Ihre Regressansprüche gegen den Lieferanten (§ 445a BGB). Die Frist beträgt nur 2 Monate!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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