
Rechtssichere Abwicklung für Kfz-Händler
Autokauf & Gewährleistungsrecht
Gewährleistungsrecht beim Fahrzeugverkauf
Als spezialisierte Kanzlei für Kfz-Händler beraten und vertreten wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um den Autokauf. Von der Vertragsgestaltung über Gewährleistungsansprüche bis zur Abwehr unberechtigter Rücktrittsbegehren – wir sichern Ihre Interessen.
Nach § 437 BGB stehen dem Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels verschiedene Rechtsbehelfe zu. Als Händler müssen Sie diese Ansprüche kennen und richtig einordnen, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Wir prüfen die Wirksamkeit des Kaufvertrags: Vertragsschluss, Widerrufsbelehrungen beim Fernabsatz, Finanzierungsvermittlung und Anfechtungsgründe.
- • Vertragsschluss online und vor Ort
- • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- • Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung
- • Besonderheiten bei Finanzierung
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Wir beraten Sie zur rechtlichen Einordnung.
- • Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit
- • Fehlende zugesicherte Eigenschaften
- • Montagefehler und falsche Montage
- • Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten
Der Käufer muss Ihnen zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Wir beraten zur rechtssicheren Durchführung.
- • Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung
- • Fristsetzung und Ablehnungsgründe
- • Unmöglichkeit und Unverhältnismäßigkeit
- • Dokumentation der Nacherfüllung
Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Wir berechnen die angemessene Minderung.
- • Berechnung der Kaufpreisminderung
- • Merkantile Wertminderung
- • Technische Wertminderung
- • Gutachterliche Bewertung
Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Käufer zurücktreten. Wir prüfen die Voraussetzungen und wehren unberechtigte Rücktritte ab.
- • Voraussetzungen des Rücktritts
- • Fristsetzung zur Nacherfüllung
- • Abwicklung: Kaufpreis gegen Fahrzeug
- • Abwehr unberechtigter Rücktritte
Neben Gewährleistungsrechten kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Wir prüfen Anspruchsvoraussetzungen und Haftungsbegrenzungen.
- • Schadensersatz statt der Leistung
- • Schadensersatz neben der Leistung
- • Verschulden und Vertretenmüssen
- • Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
Bei Rücktritt können Sie Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer verlangen. Wir berechnen die angemessene Nutzungsentschädigung.
- • Berechnung nach gefahrenen Kilometern
- • Gesamtlaufleistung und Wertverlust
- • Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung
- • Durchsetzung gegenüber dem Käufer
Rechtssichere Abwicklung für Ihr Autohaus
Profitieren Sie von unserer Spezialisierung im Kfz-Gewährleistungsrecht. Wir beraten Sie zu allen Fragen des Autokaufs und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
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