
Wettbewerbsrecht im Kfz-Handel
Schutz vor Abmahnungen und Durchsetzung Ihrer Wettbewerbsrechte
Wettbewerbsrecht speziell für den Kfz-Handel
Der Kfz-Handel unterliegt besonderen wettbewerbsrechtlichen Regelungen. Neben dem allgemeinen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Sie als Autohändler insbesondere die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) und die Preisangabenverordnung (PAngV) beachten.
Pkw-EnVKV: Energieverbrauchskennzeichnung
Bei der Werbung für neue Pkw müssen Sie zwingend Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen machen. Dies gilt für:
- Printanzeigen und Plakate
- Online-Werbung und Website
- Social Media Posts
- E-Mail-Marketing
Wichtig: Die Angaben müssen gut lesbar und in bestimmter Schriftgröße erfolgen. Verstöße werden häufig abgemahnt und können zu Bußgeldern bis zu 50.000 € führen.
PAngV: Preisangabenverordnung
Preisangaben müssen vollständig und eindeutig sein. Folgende Punkte sind kritisch:
- Endpreis inkl. aller Steuern und Abgaben angeben
- Zusatzkosten (Überführung, Zulassung) klar ausweisen
- Bei Leasingangeboten: Gesamtbetrag und effektiver Jahreszins
- Bei Finanzierung: Pflichtangaben nach § 6a PAngV
UWG: Unlauterer Wettbewerb
Das UWG schützt vor irreführender Werbung und unlauteren Geschäftspraktiken. Häufige Verstöße:
- Irreführende Angaben zu Fahrzeugzustand oder Ausstattung
- Unzulässige Vergleichswerbung
- Aggressive Verkaufsmethoden
- Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Abmahnungen: Richtig reagieren
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend:
- Nicht ignorieren: Fristen sind oft sehr kurz (48-72 Stunden)
- Nicht selbst reagieren: Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt
- Keine voreilige Unterschrift: Unterlassungserklärungen sind bindend
- Dokumentation: Sichern Sie alle Beweise (Screenshots, Anzeigen, etc.)
Checkliste: Rechtssichere Fahrzeugwerbung
- Vollständige Preisangaben inkl. aller Kosten
- Energieverbrauchskennzeichnung bei Neuwagen
- Korrekte Fahrzeugbeschreibung ohne Übertreibungen
- Widerrufsbelehrung bei Online-Verkäufen
- Rechtssichere AGB
- Impressum und Datenschutzerklärung auf Website
Was wir für Autohäuser erledigen
Professionelle Prüfung und Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Minimierung der Kosten bei berechtigten Abmahnungen.
Prüfung Ihrer Werbematerialien, Website und AGB auf wettbewerbsrechtliche Risiken. Vermeidung kostspieliger Fehler.
Durchsetzung Ihrer Rechte gegen unfaire Konkurrenz. Abmahnung von Wettbewerbsverstößen Ihrer Mitbewerber.
Vertretung vor Gericht bei Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen. Erfahrung mit Landgerichten bundesweit.
SLA-Hinweis: Bei Abmahnungen mit kurzen Fristen reagieren wir innerhalb von 10 Minuten während der Geschäftszeiten. Unsere Händler-Flatrate umfasst auch präventive Beratung zu Wettbewerbsrecht.
Häufige Fragen von Autohändlern
Häufige Abmahngründe sind: fehlende oder fehlerhafte Preisangaben (PAngV), unzureichende Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw-EnVKV), irreführende Werbung, fehlende Widerrufsbelehrung bei Online-Verkäufen und unzulässige AGB-Klauseln.
Prüfen Sie die Abmahnung nicht selbst! Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Anwalt. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung. Die Fristen sind oft sehr kurz (wenige Tage), daher ist schnelles Handeln erforderlich.
Ja, wenn Konkurrenten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, können Sie diese abmahnen lassen. Dies ist ein legitimes Mittel, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und übernehmen die Abmahnung für Sie.
Die Kosten einer Abmahnung setzen sich aus Anwaltsgebühren und ggf. Vertragsstrafe zusammen. Bei berechtigten Abmahnungen müssen Sie die Kosten des Abmahnenden tragen. Bei unberechtigten Abmahnungen können Sie Gegenklage erheben.
Abmahnung erhalten oder Konkurrenz abmahnen?
Kontaktieren Sie uns sofort für eine professionelle Einschätzung. Bei Abmahnungen zählt jede Stunde!
